Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik

Der „Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik“ wurde 1922 nach dem Mord an Walter Rathenau eingerichtet. Damit zeigte die Weimarer Republik ihren festen Willen, sich gegen ihre Feinde zu verteidigen. Bis 1927 befasste sich der Staatsgerichtshof mit politisch motivierten Gewalttaten.

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