Stiftung startet Förderaufruf
Ab sofort können gemeinnützige juristische Personen und Personen öffentlichen Rechts mit Sitz in Deutschland Anträge auf Projektförderung bei der Stiftung „Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ einreichen.
Die Stiftung gewährt Zuwendungen für national bedeutsame und gesamtgesellschaftlich relevante Projekte der historisch-politischen Bildungs- und Vermittlungsarbeit, die sich mit den Orten der Demokratiegeschichte in Deutschland beschäftigen. Die Förderung der Stiftung ist grundsätzlich einem offenen, multiperspektivischen Ansatz verpflichtet, der demokratisches Bewusstsein und kritische Meinungsbildung ebenso fördern kann wie gesellschaftliche Teilhabe und der auch problematische Aspekte der demokratischen Entwicklung nicht ausgeblendet.
Die Unterlagen (Förderaufruf, Förderrichtlinien, Antragsformular) können hier heruntergeladen werden (ZIP-Archiv mit Dateien im Format PDF und DOCX). Antragsschluss ist der 16. Februar 2024. Förderfähig sind Projekte mit einer maximalen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.
Die Stiftung „Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ ist eine bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt am Main. Ziel der Stiftung ist es, möglichst vielen Menschen in allen Teilen Deutschlands zu einer nachhaltigen Auseinandersetzung mit der wechselvollen deutschen Demokratiegeschichte anzuregen.