Salmengespräch 2023: Gleichheit vor dem Gesetz
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ So steht es in Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes. Aber entspricht die Wirklichkeit auch dem Anspruch? Das ist das Thema des diesjährigen Salmengesprächs am 23. September.
Auf der einen Seite: Astrid Wallrabenstein, Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und Professorin für öffentliches Recht an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Ihr Konterpart ist Ronen Steinke, promovierter Jurist und rechtspolitischer Korrespondent der Süddeutschen Zeitung. Mit seinem Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz.“ stellt Steinke die These auf: Der Rechtsstaat bricht sein zentrales Versprechen. Menschen werden abhängig von ihrer sozialen Herkunft unterschiedlich be- und verurteilt.
Gleichheit vor dem Gesetz ist eine von mehreren Normen des Grundgesetzes, die als „Forderungen des Volkes in Baden“ bereits vor 176 Jahren in ähnlicher Form postuliert wurden – im Salmen. Das Papier der „Entschiedenen Freunde der Verfassung“ gilt als erster Grundrechtekatalog in deutscher Sprache und eines der zentralen Dokumente deutscher Demokratiegeschichte. „Wir verlangen Gesetze, welche freier Bürger würdig sind. … Der Bürger werde von dem Bürger gerichtet. Die Gerechtigkeitspflege sei Sache des Volkes“, heißt es in der elften der 13 Forderungen.
„Gleichheit vor dem Gesetz“ ist die Quintessenz des Artikels. Die Autoren von 1847 haben Demokratiegeschichte geschrieben – und in gewisser Weise auch Rechtsgeschichte. Unter ihnen waren auch zahlreiche Juristen – angefangen vom damaligen liberalen Offenburger Bürgermeister Gustav Rée bis hin zu den späteren prominenten Revolutionären Gustav Struve und Friedrich Hecker.
Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit, Anspruch und Realität driften bisweilen auseinander. Darauf in freier Rede hinzuweisen, gegebenenfalls auch Korrekturen einzufordern: Das gehört zum Wesen einer freien und demokratischen Gesellschaft – und des Formats „Salmengespräch“.
Die Veranstaltung findet am Samstag, 23. September, um 20 Uhr im Offenburger Salmen statt. Wegen der begrenzten Zahl der Plätze wird bis Freitag, 15. September, um Anmeldung gebeten per E-Mail an salmen@offenburg.de.